Die internationalen Menschenrechtsnormen „erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard an, einschließlich ausreichender Unterbringung“.
In den Leitlinien der Vereinten Nationen heißt es: „Menschen auf der Flucht, seien es Flüchtlinge, Asylsuchende, Binnenvertriebene oder Migrierende, sind besonders gefährdet für eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Verletzungen des Rechts auf angemessene Unterkunft. Vertriebene sind auch besonders anfällig für Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, was ihre Fähigkeit, nachhaltige und angemessene Lebensbedingungen zu schaffen, weiter beeinträchtigen kann.“
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